Am Thema Qualität
kommt kein Krankenhaus
mehr vorbei.
qualitätskliniken.de
Jeder Interessierte kann sich auf der Website „qualitätskliniken.de“ über die Qualität der an dem Projekt teilnehmenden Krankenhäuser und Rehakliniken informieren. Berücksichtigt werden hierbei fünf Dimensionen: Ergebnisse zur Behandlungsqualität, zur Zufriedenheit von Patienten, von einweisenden Ärzten und von Mitarbeitern sowie zum Umgang mit ethischen Fragestellungen geben Auskunft über die in den Mitgliederkrankenhäusern erreichte Qualität. Das leistet kein anderes Klinikportal. Das Besondere an qualitätskliniken.de ist neben der Vielfalt der Dimensionen die Detailtiefe, in der die teilnehmenden Kliniken Auskunft geben.
Auf die Frage „Wie beurteilen Sie die medizinische Betreuung durch die Ärzte“ (Patientenzufriedenheit) wird ebenso eine Antwort gegeben wie auf die Frage nach der „Einhaltung des 4-Augen-Prinzips bei der Verteilung von Arzneimitteln“ (Patientensicherheit). Informationen zum „Ethischen Handeln im Alltag“ (Ethik & Werte) sind ebenso verfügbar wie Auskünfte über die Zufriedenheit der einweisenden Ärzte, beispielsweise in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Klinikärzten oder in Bezug auf die Arztbriefe (Einweiserzufriedenheit). Als weitere Dimension lassen sich unter „Medizinische Ergebnisqualität“ Informationen zur Gehfähigkeit der Patienten nach einer Hüftoperation, zur sachgerechten Indikation bei einer Verengung der Halsschlagader oder zu Komplikationsraten finden.
Aus den Indikatoren der einzelnen Dimensionen wird ein Gesamtergebnis gebildet. Sowohl die Gesamtqualität einer Klinik als auch die Qualität der einzelnen Dimensionen lassen sich bei der Kliniksuche auf einen Blick erkennen. Drei Qs zeigen das höchste Bewertungsniveau an.
Die Ergebnisliste kann mit weiteren Merkmalen, z. B. der Ausstattung der Kliniken, bestimmten Leistungsangeboten oder Serviceleistungen, immer weiter an die Bedürfnisse des Nutzers angepasst werden. Alle Asklepios Kliniken beteiligen sich am Portal qualitätskliniken.de.
Wenngleich sich die Ansätze der beiden Initiativen unterscheiden, haben beide ein gemeinsames Ziel: eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung sowie die transparente und öffentliche Darstellung des Erreichten. Beide Initiativen, qualitätskliniken.de und IQM, haben inzwischen ihre Kräfte in der Stiftung Initiative Qualitätskliniken (SIQ!) gebündelt und treiben die Verbesserung der Qualität gemeinsam voran.
Im Bericht zur Medizinischen Ergebnisqualität werden für alle bundesweit verpflichtenden Krankheitsbilder bzw. -behandlungen die Ergebnisse der Asklepios Kliniken offengelegt. Für alle Indikatoren werden die konkrete Behandlungsqualität und die Ergebnisse der jeweiligen Asklepios Klinik abgebildet. Erläuterungen zu den Indikatoren erlauben es auch medizinischen Laien und Patienten, die Ergebnisse zu interpretieren.
Öffentlich darstellen lassen sich gute Ergebnisse nur, wenn konzernintern systematisch und kontinuierlich an einer Verbesserung der Qualität gearbeitet wird. Die Asklepios Kliniken setzen auf eine eigene Qualitätsstrategie. Hierbei gibt es kein qualitätsrelevantes Thema, das nicht mit einer Vielzahl von Aktivitäten vorangetrieben wird.
Einen großen Raum in der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) formulierten Qualitätsoffensive nimmt die Behandlungsqualität ein.
Die Behandlungsqualität soll eine wichtige Rolle bei der Krankenhausplanung spielen. Durch den GBA wurden sogenannte planungsrelevante Indikatoren definiert. Die betreffenden Ergebnisse sollen u. a. darüber entscheiden, ob Kliniken bestimmte Eingriffe (noch) erbringen dürfen. Im Jahr 2017 gilt dies für ausgewählte Indikatoren der Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Weitere Indikatoren für andere Fachgebiete werden in den nächsten Jahren folgen.
In Vorbereitung sind gesetzliche Vorgaben für medizinische Qualitätsverträge (Pay for Performance, P4P). Qualitätsverträge, die von den Krankenkassen mit einzelnen Kliniken geschlossen werden, sollen die strukturellen und qualitativen Anforderungen benennen, die ein Krankenhaus als Vertragspartner erfüllen muss.
Indikatoren zur Einschätzung der Behandlungsqualität sollen nicht allein der internen Qualitätsverbesserung oder der Qualitätsförderung dienen. Sie sollen auch direkte Konsequenzen haben. Vergütungsabschläge bei Nichterfüllung der Behandlungsqualität sind hier ebenso vorgesehen wie Zuschläge für besonders hochwertige Leistungen.
Über die Vorgabe von Mindestmengen möchte der Gesetzgeber durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) erreichen, dass riskante und schwierige Eingriffe nur in ausgewählten Kliniken durchgeführt werden, in denen Teams ausreichend Erfahrung mit diesen Eingriffen haben. Nur wenn die Kliniken diese Mindestmengen erreichen, sollen sie eine bestimmte Behandlung, wie beispielsweise die Implantation von Knie-Endoprothesen, überhaupt vornehmen dürfen.